Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(Stand: 07.02.2022)

1. Definitionen

1.1. Der Entwickler und Betreiber der mobilen FoodPons-App (die FoodPons-App wird nachfolgend als „App“ bezeichnet), die FoodPons UG (haftungsbeschränkt) (wird nachfolgend als „FoodPons“ bezeichnet), ermöglicht den App-Nutzer*innen (werden nachfolgend als „Nutzer“ bezeichnet) bei teilhabenden Restaurants, Bars, Cafés, Imbissen (werden nachfolgend als „Partner“ bezeichnet) durch ein Verfahren, bei dem der Nutzer einen individuellen QR-Code des Partners beim Bezahlvorgang mit der App scannt (wird nachfolgend als „Scan-Vorgang“ bezeichnet) Rabatte und FoodPons-Pakete (werden nachfolgend als „Aktionen“ bezeichnet) zu erlangen.

1.2. Rabatte können sich während der vom Partner in der App angezeigten Öffnungszeiten im 60-Minuten-Abschnitte (wird nachfolgend als „Abschnitt“ bezeichnet) ändern. Ein Abschnitt beginnt und endet hierbei immer zur vollen Stunde. Der Nutzer hat die Möglichkeit, sollte er sich im Geschäft befinden, einen zu diesem Zeitpunkt gültigen Rabatt zu speichern und diese in der Folgestunde (Folgestunde meint hier bis zum Ende der angebrochenen Stunde plus der folgenden Stunde) einzulösen (wird nachfolgend als „hinterlegen“ bezeichnet). Es ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht in jeder Stunde möglich einen Rabatt zu hinterlegen.

1.3. Sobald ein Scan-Vorgang erfolgreich beendet wurde, erhält der Nutzer eine Bestätigung über die jeweilige Aktion (z.B. in Form eines Rabattcodes und/oder in ausgeschriebener Form) in der App angezeigt (wird nachfolgend als „Bestätigung“ bezeichnet). Diese Bestätigung ist maximal, sollte sie nicht zuvor durch das Schließen der App, durch Fehler oder durch das Schließen der Bestätigung in der App geschlossen werden, 15 Minuten sichtbar und muss in dieser Zeit dem Partner vorgezeigt werden. Das Ablichten dieser Bestätigung und das Vorzeigen einer abgelichteten Bestätigung ist dem Nutzer nicht gestattet.

1.4. FoodPons bietet Partnern eine Webanwendung (einen „Partner-Bereich“, auf der Webseite erreichbar über das Partner-Login nachfolgend als „Partner-Bereich“ bezeichnet) mit welcher diese unter anderem Aktionen für die App und App-Inhalte nach Vorgaben von FoodPons gestalten können.

1.5. Die Partner haben im Partner-Bereich zudem Möglichkeiten Aktionen zusammen mit anderen Informationen wie einem Vorschaubild, ein Beschreibungstext, den Öffnungszeiten, etc. einzugeben welche zusammen als Anzeige in der App erscheinen können (wird nachfolgend als „Coupon“ bezeichnet).

1.6. Ein Rabatt ist eine Aktion, bei welcher der Nutzer einen prozentualen Erlass auf den Wert, der in der App ausgewiesen ist, erhält. Der Partner kann einstellen, ob der Rabatt auf alles (impliziert Speisen, Getränke und Wasserpfeifen), nur auf Getränke oder nur auf Speisen gilt.

1.7. Ein FoodPons-Paket ist eine Aktion, bei welcher der Nutzer ein beliebiges Angebot bestehend aus einem oder mehreren Komponenten für einen vom Partner festgelegten Preis erhält. Dies kann zum Beispiel ein Spar-Menü mit einem Getränk nach Wahl und einer bestimmten Speise sein. FoodPons-Pakete gelten jeden Tag während der gesamten Öffnungszeit des Partners. Bei FoodPons-Paket muss der Partner dem Kunden das FoodPons-Paket nach dem Bezahlvorgang schnellstmöglich aushändigen.


2. Allgemeines

2.1. Die angebotenen Produkte und Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen, die primär als Restaurant, Café, Imbiss, Bar (impliziert auch Bars für Wasserpfeifen) tätig sind.

2.2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (werden nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) gelten für alle Leistungen und Produkte und/oder Dienstleistungen (impliziert auch Dienste), welche FoodPons Partnern (Kunden) anbietet.

2.3. Sollte nichts anders im Angebot oder der Angebotsbeschreibung angeben sein, gelten alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.4. Für sämtliche Ansprüche, die aus diesen oder im Zusammenhang mit diesen AGB entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2.5. Es gelten nur und ausschließlich diese AGB, auch wenn der Partner allgemeine Geschäftsbedingungen nutzt, die diesen AGB entgegenstehen oder ergänzende Klausen beinhalten. Zudem haben die AGB der Partner keinen Einfluss auf die Leistungs- und Produkterbringungen von FoodPons welche nur und ausschließlich auf diesen AGB beruhen. Hiervon abweichenden Bedingungen muss von FoodPons ausdrücklich und in Textform zugestimmt werden.

2.6. Zudem gelten diese AGB für alle zukünftige Geschäftsabschlüsse zwischen dem Partner und FoodPons auch ohne das FoodPons hierauf erneut explizit hinweisen muss.

2.7. Mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängende Erklärungen, Bestätigungen, Rechnungen und/oder Informationen kann FoodPons via E-Mail an Partner versenden.

2.8. FoodPons ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Zusammenhang mit Registrierungsprozessen des Kunden (Partners) Nachweise (z.B. der Gewerbeanmeldung, Lichtbildausweis) einzufordern, um sicherzustellen, dass es sich bei dem Kunden (Partner) um ein in Absatz 2.1 beschriebenes Unternehmen bzw. um die angebende Person handelt. Zudem dürfen wir den Kunden in diesem Zuge telefonisch zur Verifikation kontaktieren.

2.9. FoodPons behält sich das Recht vor die AGB, um neue Inhalte zu erweitern oder bestehende Inhalte zu ändern. Der Partner muss den neuen AGB ausdrücklich zustimmen, oder nach einer angemessen Ankündigungsfrist, binnen einer von FoodPons festgeschrieben Zeit, den Änderungen nicht widersprechen. Die Partner werden in diesem Fall in einer Benachrichtigung (z.B. via E-Mail oder Brief) darauf hingewiesen, dass die Änderung der AGB in Kraft treten werden, sofern sie dieser nicht in der festgeschriebenen Zeit widersprechen.

2.10. FoodPons behält sich das Recht vor Inhalte (impliziert auch Informationen), die vom Nutzer übermittelt wurden für Werbezecke nutzen zu dürfen. Dies gilt insbesondere für FoodPons sowie Partner, in allen Printmedien (z.B. Zeitung) sowie digitalen Medien (z.B. sozialen Medien, E-Mail oder auf Webseiten). Dieses Recht bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen. Der Nutzer hat die Möglichkeit, hinsichtlich zukünftiger Aktivtäten von FoodPons, der Verwendung von diesen Inhalten außerhalb der App zu widersprechen. Die Zustimmung der Nutzer zur Verwendung der Daten wird gesondert eingeholt.

2.11. Sollte ein hinterlegter Rabatt nicht oder nicht mehr gültig sein oder ein anderes Problem auftreten, wird der Scan-Vorgang automatisch zu der aktuellen Kondition (Rabatt) durchgeführt.

2.12. Der Nutzer erlangt durch eine Aktion ausschließlich Anrecht auf eine Vergünstigung der Rechnung. Eine Auszahlung an oder Wiederverwendung eines Restbetrages einer Aktion für den Nutzer ist nicht gestattet.

2.13. Da es sich bei Partnern um Unternehmer*innen welche für ein Unternehmen agieren handelt, gibt FoodPons als Gericht für sämtliche Konflikte, die aus diesen oder im Zusammenhang mit diesen AGB entstehen, das für Braunschweig zuständige Gericht vor.

2.14. FoodPons behält sich das Recht vor, zu den ohnehin angeforderten Informationen und Daten, Informationen und Daten die von FoodPons als relevant, notwendig, wichtig, sinnvoll oder hilfreich einstuft werden, vom Partner in Verbindung mit der Registrierung, den Coupons, den Aktionen oder der App einzufordern. Sollte der Partner diese Daten und Inhalte nicht oder nicht ordnungsgemäß ausfüllen, behält sich FoodPons das Recht vor Dienste, Dienstleistungen und/oder Produkte nicht nutzbar zu machen, bis diese korrigiert bzw. nachgeliefert wurden.

2.15. Bei Übergabe eines laufenden Vertagsverhältnisses innerhalb eines Unternehmens von einem Partner (im Sinne einer natürlichen Person) an einen neuen Vertragspartner über den Partnerbereich, bestätigen der Partner und der neue Vertragspartner durch die Datenänderung im Partnerbereich die Übergabe/-nahme des aktuellen Vertrages. Hierfür wird keine gesonderte Abfrage benötigt.

2.16. Bei Änderungen der Daten eines Partners (im Sinne einer natürlichen Person) oder dessen Unternehmens bleibt das Vertragsverhältnis davon unberührt. Das Vertagsverhältnis gilt weiterhin mit und für die neuen Daten. Der Partner bestätigt durch die Änderung, dass er hierzu berechtigt ist, auch ohne eine gesonderte Abfrage zu bestätigen.

2.17. Bei Zustimmung des Partners (auch formlos möglich z.B. mündlich) oder wichtigen Gründen seitens FoodPons oder einem Verstoß gegen diese AGB behält sich FoodPons das Recht vor, sich im Partner-Bereich des Partners (mit dessen Nutzerdaten) anzumelden und dort Änderungen vorzunehmen.

2.18. Sollte FoodPons Partnern eine Option ermöglichen, bei welcher diese durch Werben neuer Partner eine Vergünstigung erhalten können (z.B. in Form eines 6-monatigen 10 % Rabattes auf den fixen Monatsbeitrag für maximal drei vom Partner geworbene neue Partner gleichzeitig), finden die Partner die Bedingungen sowie die Art und Höhe der Vergünstigungen im Partner-Bereich. Dies wäre ein freiwilliges Angebot von FoodPons, um dem Partner eine „Aufwandsentschädigung“ zukommen zu lassen. Der Partner hat keinerlei Ansprüche auf eine derartige Vergünstigung. So kann FoodPons eine derartige Aufwandsentschädigung und deren Bedingungen mit sofortiger Wirkung einstellen, ändern oder Vergünstigungen auslassen. FoodPons haftet nicht gegenüber Forderungen, die aus diesem Zusammenhang entstehen können. Zudem sind diese Aufwandsentschädigung nicht auszahlbar, nicht übertragbar und verfallen somit nach Vertragsbeendigung.

2.19. Der Partner darf Gästen keine Aktionen ohne die Durchführung des Scan-Vorganges zukommen lassen.

2.20. FoodPons behält sich das Recht vor die App nur für bestimmte Personen nutzbar zu machen, die z.B. einen bestimmen Zugangs-Code besitzen oder, sollte FoodPons dies anbieten, sich über die App registriert haben.

2.21. FoodPons behält sich das Recht vor, nach mündlicher oder schriftlicher Einwilligung des Partners das Logo des Partners in eigener Sache (z.B. für werbe Zwecke auf der Webseite) zu verwenden.

2.22. FoodPons behält sich das Recht vor, mit den Namen der Partner-Geschäfte für eigene Zwecke zu werben.

2.23. FoodPons behält sich das Recht vor, Bilder und Logos von der Website sowie von Social-Media-Konten der Partner in der App und für Werbung im Zusammenhang mit der App zu verwenden. Der Partner bestätigt, dass er die Rechte an diesen Bildern und Logos hat und FoodPons diese verwenden kann, ohne dabei Rechte Dritter zu verletzen.

2.24. FoodPons behält sich das Recht vor, Aktionen komplett zu entfernen oder zu überarbeiten.

2.25. FoodPons hat das Recht Unterauftragnehmer*Innen zu beauftragen, um die Erfüllung von Vertragspflichten zu gewährleisten.

2.26. Der von den Partnern für ein FoodPons-Paket eingestellte Preis, muss mindestens 20 % günstiger sein, als die Summe der Preise der einzelnen Bestandteile.


3. Leistungsumfang

3.1. Der Leistungsumfang und der Preis bzw. die Preise einer Ware und/oder Dienstleistung (impliziert auch Dienste) ergeben sich aus den zum Zeitpunkt der Bestellung aufgeführten Preisen und Beschreibungen des Angebotes.

3.2. Die Angebote sind als freibleibend und unverbindlich zu betrachten. Über den dafür vorgesehenen Button gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der Waren und/oder Dienstleistungen (impliziert auch Dienste) auf und erklärt damit die Waren und/oder Dienstleistung (impliziert auch Dienste) verbindlich erwerben zu wollen.

3.3. Es ist nicht gestattet die Leistungen und Dienste an Dritte weiterzugeben oder Dritten die Nutzung zu überlassen.

3.4. Bei der Erstannahme des Partners können abhängig vom Vertrag (bzw. der Vertragsbeschreibung) einmalige Aufnahmegebühren verlangt werden, die FoodPons zusammen mit der ersten oder einer folgenden monatlichen Abrechnung abbuchen kann. Die Aufnahmegebühren können dem Partner, bei einem erneuten Vertragsschluss nach Kündigung des Partners erneut berechnet werden. FoodPons behält sich das Recht vor von Fall zu Fall individuell zu entscheiden und muss die erneute Abbuchung oder die erneute nicht Abbuchung der Aufnahmegebühr nicht begründen oder den Partner explizit darauf hinweisen. Ausgeschlossen von der erneuten Abrechnung der Aufnahmegebühr ist ein Vertragswechsel, welcher in einem fließenden Übergang erfolgt.

3.5. FoodPons hat das Recht, die Leistungen und den Leistungsumfang zu überarbeiten sowie zu erweitern und/oder zu verringern.

3.6. Dem Partner können Kosten, welche durch eine ungewollte mehrfache Bestellung entstanden sind, berechnet werden, sollte dieser dafür verantwortlich sein.

3.7. Das mit der Bestellung verknüpfte Vertragsangebot kann, muss aber nicht binnen 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Bestellung von FoodPons durch das Bereitstellen und/oder Auslieferung der Ware und/oder Dienstleistung (impliziert auch Dienste) und/oder durch eine schriftliche Bestätigung (z.B. via E-Mail und/oder Brief), an den Kunden (Partner) angenommen werden. Wenn binnen 14 Tagen keine Annahme, in der zuvor beschriebenen Form erfolgt, gilt dies automatisch als Ablehnung des Vertrages seitens FoodPons. Eine Ablehnung kann auch vorzeitig schriftlich (z.B. via E-Mail oder Brief) erfolgen. Eine Begründung der Ablehnung muss nicht erfolgen.

3.8. FoodPons darf Zusatzleistungen, welche nicht im Vertrag oder in der Vertragsbeschreibung vereinbart wurden, jederzeit, ohne dem Partner dies mitteilen zu müssen, hinzufügen, aussetzen, ändern, updaten oder löschen. Dies umfasst auch Support Dienstleistungen, die kein Bestandteil des Vertrags oder der Vertragsbeschreibung sind.

3.9. FoodPons behält sich das Recht vor nach eigenem Ermessen alle Auflistungen (wie z.B. der Städte, Aktionen, Partner, Angebote, etc.) in der App sowie auf der Webseite nach z.B. zeitlichen, wirtschaftlichen, standortabhängigen, zufälligen und/oder beliebigen andern Kriterien zu ordnen.

3.10. FoodPons behält sich das Recht vor die App ohne Nennung eines Grundes und ohne Ankündigung einzustellen, die App und die dazugehörigen Funktionen und das Design sowie in jeglicher anderen Form zu verändern, die App um neue Teile und/oder Funktionen und jegliche anderen Formen zu erweitern oder über neue Download-Plattformen zu verteilen oder von Download-Plattformen entfernen zu dürfen.

3.11. FoodPons behält sich das Recht vor den individuellen QR-Code und das dazugehörige DIN-A5-Blatt jederzeit zu ändern. Der Partner muss den individuellen QR-Code und das dazugehörige DIN-A5-Blatt entfernen und durch ein neues von FoodPons bereitgestelltes ersetzen.


4. Basisvertrag

4.1. Ein Basisvertrag ist ein Vertrag welcher für die Abdeckung der grundlegenden Funktionen der Dienstleistung (impliziert auch Dienste) von FoodPons konzipiert ist. Ein Partner kann immer nur einen aktiv laufenden Basisvertrag besitzen. Ein Basisvertrag kann sich aus zwei Komponenten zusammensetzen, einer Nutzungsabhängigen Gebühr (z.B. Monatsgebühr) und einem Fixbetrag und/oder ein sich wiederholendem Fixbetrag (z.B. Monatsgebühr). Dem Kunden (Partner) ist es nur erlaubt mit einem gültigen Basisvertrag den Partner-Bereich von FoodPons zu nutzen, einen Coupon zu verwalten oder über die App etwas zu veröffentlichen. Ausgenommen hiervon ist der Tag vor Beginn des ersten Basisvertrags (der Partner kann seinen Coupon gestalten und veröffentlichen, hierdurch wird gewährleistet das der Coupon des Partners um 00:00 Uhr in die mobile App übernommen wird und der Coupon zu Vertragsbeginn in der mobilen App erscheint). Alle für den Partner von FoodPons angebotenen Produkte und Dienstleistungen (impliziert auch Dienste) sind nur mit einem aktiven Basisvertrag nutzbar.

4.2. Ein Partner kann zeitgleich nur einen Basisvertrag haben.

4.3. Der Partner hat bei einem fließenden Vertragswechsel oder einem erneuten Vertragsschluss nach Kündigung nicht erneut Anspruch auf einem im Vertrag oder in der Vertragsbeschreibung ausgewiesenen individuellen QR-Code-Ständer. Das Angebot der inklusiven QR-Code-Ständer bezieht sich nur auf die Erstaufnahme.

4.4. Bei der Wiederaufnahme eines Vertrages nach einer Kündigung (kein fließender Vertragswechsel) können erneut Aufnahmekosten entstehen. Der Kunde (Partner) muss sich erneut Registrieren. Dabei gelten alle Regeln, die auch beim ersten Basisvertragsschluss gegolten haben.

4.5. Basisverträge müssen im Angebot oder der Angebotsbeschreibung nicht als solche deklariert werden.


5. Bonusverträge

5.1. Bonusverträge sind Verträge, welche die Partner zusätzlich zu ihrem Basisvertrag z.B. im Online-Shop des Partner-Bereiches dazubuchen können. Bonusverträge gelten nur in Kombination mit einem Basisvertrag.

5.2. Bonusverträge müssen im Angebot oder der Angebotsbeschreibung nicht als solche deklariert werden.


6. Physische Produkte

6.1. FoodPons hat das Recht Abweichungen in Farben, Design (incl. falls dargestellt Werbung), Gewicht, Form und Material soweit dies dem Kunden zumutbar ist, vorzunehmen.

6.2. Bei einem DIN-A5-Blatt mit individuellem QR-Code mit oder ohne Werbung von FoodPons und/oder andern Unternehmen darf FoodPons das Design komplett verändern.


7. Scan-Vorgang

7.1. Sollte der Partner eine Aktion anbieten, die nur anteilig oder nicht in der vom Partner angebenden Öffnungszeit liegt, wird diese Aktion eventuell nicht im Coupon erscheinen und ist gegebenenfalls für den Nutzer nicht einlösbar.

7.2. Sich im Geschäft des Partners befindende Nutzer können Aktionen einlösen, die Erlösung darf allerdings nur unter Einhaltung der in dieser AGB beschrieben Kriterien erfolgen.

7.3. Aktionen sind nicht miteinander kombinierbar und somit nur allein einlösbar. Ein vorsätzliches Herauszögern der Zahlung bei Zahlungsaufforderung mit dem Hintergrund, dass der Nutzer den Scann-Vorgang nicht mehr oder nicht mehr mit der gewünschten Aktion durchführen kann, ist dem Partner untersagt. Der Nutzer kann FoodPons bei Verdacht auf diesen Sachverhalt kontaktieren.

7.4. Der Betrag, auf welchen der Nutzer seinen Rabatt erhält, setzt sich aus dem Wert aller bestellten Getränke oder Speisen und - abhängig von der Angabe des Partners in der App - auch Getränken und Wasserpfeifen, die vom Partner angeboten werden, zusammen, egal ob sich diese auf der Karte des Partners befinden oder nicht.

7.5. Scan-Vorgänge dürfen nur in Zeiten durchführt werden, die innerhalb der in der App vom Partner angegebenen Öffnungszeiten liegen.

7.6. FoodPons kann die Höhe und die Bereiche vorgeben, in denen ein Partner Aktionen erstellen kann. Bei Rabatten kann FoodPons z.B. die Höhe der auszuwählenden Rabatte vorgeben.

7.7. FoodPons kann aus organisatorischen, technischen und anderen für FoodPons wichtig erscheinenden Gründen an den Skalen und Bereichen der Vorgaben für die einstellbaren und nutzbaren Aktionen Veränderungen vornehmen oder diese komplett entfernen.

7.8. FoodPons behält sich das Recht vor, Aktionen des Partners bei Unterschreiten der aktuellen von FoodPons vorgegebenen Skala auf den notwendigen Wert anzupassen.

7.9. Dem Partner stehen zwei verschiedene Blöcke mit je 24 Abschnitten zur Verfügung, die er mit Rabatt-Aktionen bestücken kann. (für 24 Stunden/1 Tag). Ein Block gilt hierbei für die Tage von Sonntag bis Donnerstag und wird als „Unter der Woche“ ausgewiesen, der zweite Block für die Tage Freitag und Samstag wird als „Am Wochenende“ ausgewiesen. Innerhalb dieser Blöcke können einzelne Tage zu- oder weggeschaltet werden. In der App wird dann jeweils an den entsprechenden Tagen der passende Block unter Berücksichtigung der restlichen Angaben in diesen AGB und der für FoodPons technisch oder organisatorisch notwendig erscheinen Bedingungen angezeigt. FoodPons behält sich das Recht vor, dieses Verfahren und/oder die Blöcke zu modifizieren oder löschen.

7.10. Alle neuen Informationen, Inhalte und Daten des Partners werden frühstens um 00:00 des Folgetages in die App übernommen und sind auch erst dann für den Nutzer einsehbar und nutzbar. Dies gilt ebenso für das Online-Stellen und Offline-Nehmen von Coupons.

7.11. Partner können nur einen Geschäftssitz (Geschäftsadresse) angeben. Dieser Geschäftssitz wird in der App aufgeführt. Der Geschäftssitz muss sich in einer von FoodPons beim Registriervorgang zur Auswahl gestellten Stadt (falls ausgewiesen: Ort, Stadt- oder Ortsteile) befinden. Der Geschäftssitz muss die Adresse des operativen Geschäftes sein, an welchem die Gäste bedient werden und ihre Bestellung bezahlen.

7.12. Der Partner kann eine davon abweichende Rechnungsadresse angeben, an die wir z.B. Post schicken. Sollte die Rechnungsadresse nicht angeben werden, stimmt Sie mit der des Geschäftssitzes überein. Bei einer Rechnungsadresse darf es sich nicht um ein Postfach oder eine Packstation handeln.

7.13. Der Partner erkennt an, dass zum Zeitpunkt des Scans des individuellen QR-Codes, je nach Vertragsbedingungen, Gebühren (Kosten für den Partner) anfallen können. Der Partner hat die Möglichkeit in einer Übersicht im Partner-Bereich diese Scans einzusehen. Bei Unstimmigkeiten mit der tatsächlichen Anzahl an Nutzern, welche einen Scan-Vorgang durchgeführt haben, kann der Partner FoodPons binnen 14 Tage kontaktieren. FoodPons behält sich das Recht vor, von Fall zu Fall nach eigenem Ermessen über das Korrigieren der Scans und damit des Rechnungsbetrages zu entscheiden. Beträge können hierbei von FoodPons auch rückwirkend erstattet werden.

7.14. Der Nutzer darf sich nur auf seine eigene Bestellung (und/oder Rechnung) eine Aktion anrechnen lassen.


8. Pflichten der Partner (Kunden)

8.1. Partner sind dazu verpflichtet alle Informationen, Daten und Angaben nach bestem Wissen und Gewissen anzugeben und bei Änderungen diese unverzüglich (binnen eines Tages soweit dies dem Partner zumutbar ist) zu überarbeiten und/oder FoodPons darüber in Kenntnis zu setzen (wenn dies als Vorgabe angegeben wurde). Diese Pflicht gilt insbesondere für Informationen, Daten und Angaben, die in der App für den Nutzer zur Verfügung stehen.

8.2. Der Partner verpflichtet sich auch die in diesen AGB für den Nutzer vorgeschrieben Aspekte zu überprüfen und hat, soweit es ihm möglich ist sicherzustellen, dass diese eingehalten werden.

8.3. FoodPons behält sich das Recht vor Inhalte (impliziert auch Informationen), die vom Partner übermittelt wurden für Werbezecke nutzen zu dürfen. Dies gilt insbesondere für FoodPons sowie andere Partner, in allen Printmedien (z.B. Zeitung) sowie digitalen Medien (z.B. sozialen Medien, E-Mail oder auf Webseiten). Dieses Recht bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen. Der Partner hat die Möglichkeit, hinsichtlich zukünftiger Aktivtäten von FoodPons, der Verwendung dieser Inhalte außerhalb der App zu widersprechen.

8.4. Der Partner hat die Pflicht, bevor der Nutzer den individuellen QR-Code mit der App scannt, zu prüfen, dass es sich bei dem Nutzer um eine*n Studierende*n oder Schüler*in handelt (anhand eines gültigen Lichtbildausweises und/oder Bescheinigung, außer wenn in der App eine Registrierungsverfahren verwendet wird, welches die Kontrolle von Lichtbildausweises überflüssig macht z.B. durch Kontrolle einer Studierende*n- oder Schüler*in-E-Mail-Adresse) sollte das Angebot nur für Nutzer gelten, die zur Schule gehen oder studieren, dass der Nutzer nur beim bzw. unmittelbar vor dem Bezahlvorgang den Scan-Vorgang durchführt, dass es sich um eine Bestellung bzw. Rechnung von nur einer Person handelt und ein Nutzer nicht mehr als einmal pro 60 Minuten einen Scan-Vorgang in demselben Geschäft durchführt.

8.5. Der Partner ist zur Geheimhaltung der Anmeldedaten (Benutzerdaten) verpflichtet und hat dafür Sorge zu tragen ein sicheres Passwort zu verwenden und dieses an niemanden weiterzugeben. Soweit der Partner dies zu verantworten hat, haftet der Partner für Bestellungen und Aktivitäten die unbefugte oder befugte dritte Personen mit den Anmeldedaten (Benutzerdaten) des Partners durchführen.

8.6. Der Partner verpflichtet sich auch gültige Lichtausweise und/oder Bescheinigungen, welche über die App aufgenommen wurden, sollten die Daten und die Gültigkeit korrekt angegeben sein und daraus hervorgehen, dass es sich bei dem Nutzer um eine*n Studierende*n oder Schüler*in haltet, als Nachweis zu akzeptieren.

8.7. Der Partner hat die Pflicht sicher zu stellen, dass sich der Nutzer beim Scan-Vorgang im Geschäft des Partners befindet (Scan-Vorgänge z.B. bei Lieferungen sind somit ausgeschlossen, Scan-Vorgänge z.B. bei Abholungen im Geschäft sind jedoch gestattet).

8.8. Der Partner darf keine pornografischen, rassistischen oder in jeglicher anderen Art unsittlichen nicht zum Thema passenden Inhalte in der bzw. an die App und/oder Webseite (Partner-Bereich) übermitteln.

8.9. Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, nicht gegen geltendes Recht oder die Rechte von Dritten zu verstoßen.

8.10. Der Partner ist für übermittelte Inhalte selbst verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht gegen geltendes Recht und/oder die Rechte Dritter verstoßen sowie korrekt und stets aktuell sind.

8.11. Der Partner verpflichtet, solang dieser im Vertragsverhältnis mit FoodPons steht, den individuellen QR-Code im DIN-A5-Format in einem QR-Codeaufsteller von FoodPons für alle Gäste sicht-/erkennbar (soweit diese möglich ist) an der Kasse aufzustellen. Der QR-Code samt QR-Code-Ständer und eventuell abgebildeter Werbung muss selbst dann für alle Gäste sicht-/erkennbar (soweit diese möglich ist) an der Kasse ausstehen, wenn der Partner aktuelle keine Angebote über die App anbietet oder den Coupon nicht „online“ gestellt (nicht aktiviert) hat.

8.12. Der Partner verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass das DIN-A5-Blatt mit dem individuellen QR-Code vollständig zu sehen ist und nicht verdeckt wird.

8.13. FoodPons ist berechtigt auf dem DIN-A5-Blatt Werbung von FoodPons und/oder von anderen Unternehmen zu platzieren. Der Partner verpflichtet sich diese Werbung nicht zu verdecken, wegzuschneiden oder in jeglicher anderen Art unkenntlich zu machen.

8.14. Der Partner verpflichtet sich nur den offiziell von FoodPons für den Partner erstellten individuellen QR-Code und das dazugehörige DIN-A5-Blatt zu nutzen. Zudem muss der Partner immer den aktuellen individuellen QR-Code und das dazugehörige DIN-A5-Blatt verwenden.

8.15. Der Partner ist verpflichtet den Nutzern alle Rechte einzuräumen, welche Gästen, die keine Nutzer sind, auch zustehen.

8.16. Der Partner hat keinerlei Rechte an bei FoodPons genutzten Inhalten (Inhalte impliziert hierbei alle Visuellen, auditive und sonstige Inhalte und Designs), da diese Eigentum von FoodPons und/oder Dritten sind.

8.17. Der Partner darf die von FoodPons bereitgestellten Dienste und Produkte nicht missbräuchlich oder gegen den in diesen AGB beschriebenen Zweck verwenden. Zudem ist es dem Partner nicht erlaubt, Sicherheitsverfahren zu manipulieren oder zu umgehen.

8.18. Der Partner ist verpflichtet, dem Nutzer, sollten alle Anforderungen, welche aus diesen AGBs an den Scan-Vorgang und den Nutzer bestehen erfüllt sein, die zustehende Aktion zukommen zu lassen.

8.19. Der Partner ist verpflichtet, die Bestätigung über die Aktion binnen 15 Minuten ab Zeitpunkt des Scan-Vorganges entgegenzunehmen und in der Rechnung zu berücksichtigen. Bei FoodPons-Paket-Aktionen muss der Partner dem Kunden das FoodPons-Paket nach dem Bezahlvorgang schnellstmöglich aushändigen.

8.20. Der Partner ist verpflichtet auf den individuellen QR-Code zu achten und haftet im Fall des Verlustes, des Ablichtens (damit ist nicht der Scan-Vorgang in der App gemeint), der Weitergabe oder sonstigen Handlungen, aus welchen ein Missbrauch im Zusammenhang mit dem individuellen QR-Code entstehen kann, für mögliche finanzielle Schäden, welche der Partner zu vertreten hat. Außerdem haftet der Partner für fehlerhaften Scan-Vorgängen, für welche FoodPons Gebühren verlangt, die der Partner zu vertreten hat.

8.21. Der Partner erkennt an, dass FoodPons Bilder, welche der Partner übermittelt verändern, zusammenzuführen, bearbeiten, löschen oder anderweitig nutzen kann. Der Partner ist verpflichtet nur Bilder zu übermittelten an denen der Partner und nach der Übermittlung auch FoodPons alle Nutzungsrechte hat und keine Rechte oder Rechte Dritter verletzt werden.

8.22. Dem Partner ist es nicht gestattet Dienste bzw. Anwendungen von FoodPons zu manipulieren oder abweichend vom dafür vorgesehen Zweck zu nutzen.

8.23. Der Partner ist verpflichtet Hyperlinks (Links), welche er an FoodPons und/oder in die App übermittelt, auf Inhalte, Rechtskonformität und Sicherheit auch in Bezug auf den Datenschutz zu überprüfen und sicher zu stellen, dass die Webseite keine Inhalte beinhaltet, die diesen AGB entgegenstehen. Der Partner verpflichtet sich, dass der Hyperlink (z.B. Hyperlink zur Speisekarte) ohne Umwege zu dieser Webseite führt. FoodPons übernimmt keine Haftung für, die vom Partner übermittelten Hyperlinks (Links).

8.24. Der Partner ist verpflichtet, sich nach dem Scan-Vorgang die Aktion vorzeigen zulassen, welche er anschließend anrechnen bzw. aushändigen muss. Dabei muss der Partner auf den in der App angezeigten Zeitpunkt (die nicht länger als 15 Minuten zurückliegen darf) und auf den leicht pulsierenden Schriftzug „Bitte an der Kasse vorzeigen.“ achten. So kann Betrug seitens der Gäste vorgebeugt werden.

8.25. Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass sein E-Mail-Postfach funktionstüchtig und nicht voll ist, damit dieser, E-Mails von FoodPons erhalten kann. FoodPons übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund von fehlgeschlagenen Übermittlungen von Nachrichten an den Partner entstanden sind, wenn der Fehler auf den Partner zurückzuführen ist.

8.26. Der Partner darf in Zeiten, in denen Nutzer über die App Aktionen erhalten können, keine Aktionen, Vergünstigungsangebote oder sonstigen Sonderangebote für andere Gäste vergeben.

8.27. Der Partner ist verpflichtet, seine Angestellten sowie Mitarbeitenden bezüglich der in dieser AGB enthalten Informationen, welche zur Einhaltung dieser AGB notwendig sind zu unterrichten.

8.28. Der Partner ist verpflichtet, sich über Neuerungen bezüglich einer Registrierung in der App (für die Nutzer) zu informieren.

8.29. Der Partner ist verpflichtet, sich an die in der App angebenden Öffnungszeiten seines Geschäftes zu halten.


9. Lieferbedingungen und Transportschäden von Physischen Produkten

9.1. Dem Partner können Versandkosten in Höhe von 5,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuern berechnet werden, wenn diese nicht im Angebot als inklusive oder gratis oder durch einen anderen Betrag ausgewiesen wurden.

9.2. Es gilt das in § 377 HGB für Kaufleute geregelte Verfahren.

9.3. Sollten eine oder mehrere Folgebestellungen eintreffen bevor ein Produkt versendet wurde, behält sich FoodPons das Recht vor, mehrere Produkte zusammen zu versenden und dennoch dem Partner die vollen (für jede Einzellieferungen) eventuell anfallenden Versandkosten zu berechnen.

9.4. FoodPons liefert die Produkte an die Rechnungsadresse des Partners.

9.5. Sobald FoodPons das Produkt (die Sache) dem Beförderer, Frachtführer und/oder Spediteur übergeben hat, trägt der Partner (Käufer) das Transportrisiko und somit auch das Risiko der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs.

9.6. Eine Abholung der Produkte ist nicht möglich. FoodPons liefert alle physischen Produkte per Versand oder stellt die Produkte selbst zu.


10. Eigentumsvorbehalt

10.1. FoodPons behält das Recht des Eigentums an einer Ware bis zum Zeitpunkt der Begleichung aller Ansprüche (finanziell und/oder materiell) von FoodPons gegenüber einem Partner.


11. Widerrufsbelehrung

11.1. Der Partner hat, abgesehen von gesetzlichen Ansprüchen und Rechten, FoodPons alle Forderungen zu erstatten, es sei denn der Partner kann der Forderung unanfechtbare Fakten entgegensetzen.

11.2. Da es sich bei Partnern um Unternehmer*innen, welche für ein Unternehmen agieren, handelt, muss und wird den Partnern, abgesehen von gesetzlichen Ansprüchen und Rechten, kein Anspruch auf weitere Widerrufsrechte oder Rückgabegarantien gewährt.


12. Zahlungsbedingung

12.1. Alle Dienste, Dienstleistungen, Waren (impliziert auch Produkte) werden nach Ende eines Kalendermonats zusammengefasst. Der hieraus entstandene finanzielle Anspruch wird unter Berücksichtigen aller Vergünstigungen und sämtlicher anderer Faktoren mittels SEPA-Basislastschrift eingezogen.

12.2. Rechnungen werden im Zuge der monatlichen Abrechnung erstellt. FoodPons erstellt und sendet Rechnungen in digitaler Form. Der Partner hat das Recht, eine Rechnung in Papierform zu erhalten, hierfür kann dieser bei FoodPons die Zustellung der Rechnung per Post anfordern.

12.3. Der Partner verpflichtet sich dem SEPA-Lastschriftmandat im Zuge der Regulierung und bei Aufforderung einer Zustimmung nachzukommen und seine korrekten Daten zu übermitteln damit ein reibungsloser Zahlungsablauf stattfinden kann.

12.4. Der Partner kann das SEPA-Lastschriftmandat im Partner-Bereich einsehen.

12.5. Sollte ein Partner eine oder mehrere Änderungen der Bestellung vor dem Bereitstellen oder dem Versand eines Produktes (impliziert hier auch Dienste und Dienstleistungen) durchführen, kann FoodPons diese Änderungen in der Rechnung und der Zahlung, beim Einzug mit dem SEPA-Lastschriftverfahren, berücksichtigen.

12.6. Der Partner erhält vor dem Lastschrifteinzug von FoodPons, durch die Bank oder einen Vertragspartner von FoodPons, eine Ankündigung. Diese wird in der Regel 3 Tage zuvor, mindestens jedoch einen Tag vor dem Lastschrifteinzug versendet.

12.7. Bei Änderungen der Zahlungsverbindung oder anderer Daten des Partners gilt das SEPA-Lastschriftmandat weiterhin mit den neuen Daten. Dies gilt auch bei einem Wechsel eines Vertragspartners (Partner (im Sinne einer natürlichen Person)) eines Unternehmens. Im Falle, dass der Partner dem SEPA-Lastschriftmandat erneut zustimmen muss, ist dieser verpflichtet, diesem umgehend nach Aufforderung nachzukommen.

12.8. Preise eines laufenden Vertrages können für die zukünftigen Vertragsperioden mit einer Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat geändert werden. Der Partner erhält hierüber eine Benachrichtigung. Der Partner kann der Änderung durch Kündigung oder Wechsel (Angebotswechsel) des Vertrages widersprechen. Hierauf wird in der Benachrichtigung hingewiesen. Sollte der Partner der Änderung nicht rechtzeitig durch Kündigung oder Wechsel (Angebotswechsel) des Vertrages widersprechen tritt die Änderung in Kraft.


13. Kündigung, Sanktionen, Sperrung und Vertragslaufzeiten

13.1. Mit der Kündigung des Basisvertrags werden auch alle Bonusverträge zum Ende der Basisvertragslaufzeit gekündigt, sofern die Kündigung nicht rechtzeitig vor Basisvertragsende im Partnerbereich (durch Wechsel des Basisvertrags oder Widerruf der Kündigung) oder, mit angemessener Vorlaufzeit, über andere Medien widerrufen wird. Sollte es FoodPons nach Aufforderung durch den Partner über andere Medien leider nicht gelingen die Kündigung rechtzeitig rückgängig zu machen, werden alle Kündigungen wirksam. FoodPons haftet nicht für in diesem Zusammenhang auftretende Schäden, welche FoodPons nicht zu verantworten hat.

13.2. Ein Vertrag wird automatisch um die bei Vertragsabschluss angegebene Laufzeit verlängert, wenn nicht anders in der Angebotsbeschreibung angeben und keiner der Vertragspartner über den Partner-Bereich bis zum Ende der Vertragslaufzeit oder über andere Medien mit mindestens einem Monat Ankündigungszeit gekündigt hat.

13.3. Der Partner ersetzt FoodPons alle von ihm verursachten Kosten und Schäden, die aufgrund eines Verstoßes gegen diese AGB oder durch Zahlungsverzug entstanden sind. Dies gilt auch für Kosten die FoodPons aufgrund von Rücklastschriften entstehen.

13.4. Sollte ein Partner nach einer Mahnung der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen oder der Partner Insolvenz anmelden müssen, behält sich FoodPons das Recht vor, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

13.5. Bei einem Vertragswechsel (Angebotswechsel) (z.B. von einem Basisvertrag zu einen anderen), wird mit dem Abschluss des neuen Vertrags (Angebotes) der alte Vertrag (Angebot) automatisch zum Ende der aktuellen Vertragsperiode gekündigt (bzw. nicht erneut verlängert) und der neue Vertrag (Angebot) tritt in Kraft.

13.6. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, beträgt der Zeitraum der automatischen Verlängerung jeweils ein Jahr.

13.7. Bei einem konkreten Verdacht auf Verstoß des Partners gegen diese AGB oder Rechte bzw. Rechte Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung unsere Waren (impliziert auch Dienste, Dienstleistungen und Produkte) hat FoodPons das Recht Dienste, Dienstleistungen und Inhalte des Partners (Kunden) vorübergehende zu sperren, bis der Sachverhalt für alle beeidigten Parteien geklärt ist. Bei Erhärtung des Verdachtes (z.B. durch mehrere Indizien) besteht für FoodPons die Möglichkeit das Vertragsverhältnis mit dem Partner (Kunden) fristlos zu kündigen. Zudem behält sich FoodPons das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Partners Dienste, Dienstleistungen und Inhalte des Partners (Kunden) vorübergehende zu sperren.

13.8. FoodPons kann auch in Zeiten der Sperrung von Diensten, Dienstleistungen und Inhalten auf Grund von in Ziffer 13.7 dargelegten Sachverhalten Ansprüche auf Zahlungen des Partners geltend machen.


14. Freistellung

14.1. Der Partner (Kunde) übernimmt alle Kosten, inklusive der einer Rechtsverteidigung, für Ansprüche welche Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber FoodPons geltend machen, die durch Verletzung von Rechten, aufgrund von nicht erbrachten Leistungen sowie fehlender oder fehlerhafte Einstellung von Daten (impliziert die Übermittlung an FoodPons sowie alle Dienste von FoodPons), von Angeboten, von Coupons, von visuellen und auditiven Inhalten, von Aktionen, von sämtlichen anderen Inhalten oder sonstiger Nutzung der FoodPons Dienste (umfasst auch Dienstleistungen) durch den Partner (Kunde) entstanden sind.


15. Haftungsausschluss

15.1. Alle Haftungsausschlüsse gelten für FoodPons und alle Erfüllungsgehilfen (impliziert auch Arbeitgeber) von FoodPons.

15.2. Der Partner versteht und erkennt an, dass es FoodPons nicht möglich ist eine Garantie für die vollständige Sicherheit für Software sowie die Übermittlung von Inhalten über das Internet oder die Verfügbarkeit von Inhalten und Funktionen zu geben und erklärt sich somit auch bereit den Diensten, Waren (impliziert auch Produkte) und Dienstleistungen auf eigene Verantwortung zu nutzen. FoodPons haftet nicht für Vorfälle, die in diesem Zusammenhang entstehen können.

15.3. Der Partner versteht und erkennt an, dass es FoodPons nicht möglich ist eine Garantie für die ununterbrochene Funktion und Verfügbarkeit von Dienstleistungen, Produkte und Inhalten zu geben.

15.4. FoodPons ist nicht an dem Vertragsschluss zwischen den Nutzern und dem Partner beteiligt. Aus diesem Grund kann FoodPons nicht für Schäden, Pflichtverletzungen oder sonstigen Komplikationen welche aus diesem Vertragsschluss zwischen den Nutzern und Partner, oder Pflichten, die der Partner gegenüber Nutzern hat, verantwortlich und/oder haftbar gemacht werden.

15.5. Weder FoodPons noch Partner haften gegenüber dem Nutzer für eine fehlende Möglichkeit zum Hinterlegen einer Aktion oder einem Fehler im Zusammenhang mit dem Hinterlegen einer Aktion.

15.6. FoodPons übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit falschen oder unvollständigen Daten, die der Partner angibt, speichert und/oder verwendet.

15.7. FoodPons übernimmt keine Haftung für jegliche Fehler und Probleme, die im Zusammenhang mit dem Scan-Vorgang oder dem nicht Zustandekommen eines Scan-Vorganges entstehen können.

15.8. Da es für FoodPons nicht zumutbar ist alle Inhalte welche Partner in der App einstellen und/oder angeben zu überprüfen, distanziert sich FoodPons von fremden Inhalten. Partner sind für die Richtigkeit und Aktualität Ihrer Inhalte (impliziert auch Angaben) selbst verantwortlich. FoodPons haftet nicht für Inhalte (impliziert auch Angaben) jeglicher Art welche Partner in der App einstellen (hochladen) und/oder FoodPons übermitteln. Hierzu zählen auch Hyperlinks (Links) die der Partner einstellt. Der Nutzer erkennt an, dass FoodPons keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung, Inhalte und Rechtskonformität der externen Seiten (Webseite) hat und somit in diesem Zusammenhang nicht in Haftung genommen werden kann.

15.9. Sollte FoodPons für einen Schaden haften, ist der Schadensersatz auf den von FoodPons bei Vertragsschluss rational als Folge voraussehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

15.10. Ein Haftungsausschluss für FoodPons gilt nicht bei vorsätzlichen oder groben fahrlässigen Pflichtverletzungen, bei fahrlässiger Pflichtverletzung aus welchen Personenschäden entstehen, bei Verletzung von Kardinalpflichten oder bei Pflichtverletzungen nach dem Produkthaftungsgesetz von FoodPons oder eines Erfüllungsgehilfen von FoodPons.

15.11. In allen Fällen von einfacher Fahrlässigkeit haftet FoodPons nicht für entstandene Schäden.


16. Online-Streitbeilegung

16.1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese erreichen Sie unter folgenden Hyperlink https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

16.2. FoodPons ist nicht verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und behält sich das Recht vor, über die Teilnahme in jedem Fall einzeln zu entscheiden.